In dem vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. März 2017 (XII ZB 192/16) entschiedenen Fall hatte das BAFöG-Amt den Vater aus übergegangenem Volljährigenunterhalt in Anspruch genommen.Die Tochter hatte nach Ablegen des Abiturs an einem Wirtschaftsgymnasium zunächst eine Banklehre mit der Note 1,4 absolviert und erst danach das Studium der Wirtschaftspädagogik aufgenommen mit dem allgemeinen Schwerpunktfach …
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